KUND:INNEN INFO
Wer darf einkaufen?
Voraussetzungen für den soogut Einkaufspass
Menschen, deren monatliches Haushaltsbudget an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, dürfen mit einem Einkaufspass in den Sozialmärkten einkaufen. Dieser ist höchstens ein Jahr gültig (ausgenommen sind Mindestpensionist:innen) und wird kostenlos in den Märkten ausgestellt.

Was brauche ich?
Notwendige Unterlagen für den soogut Einkaufspass
Folgende Nachweise sind zur Einkaufspass-Ausstellung in den Märkten im Original oder in Kopie mitzubringen.
UNTERLAGEN
- Einkommensnachweis aller Personen, die im Haushalt leben
(Lohn- oder AMS-Bestätigung, Pensions- oder Mindestsicherungsbescheid) - aktueller Meldenachweis (Angabe aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben)
MELDENACHWEIS DOWNLOAD
(Dieser liegt auch in allen Märkten zum Ausfüllen auf.) - Lichtbildausweis

Einkaufspassantrag
Nur vollständig ausgefüllt Formulare werden bearbeitet.
Selbstverständlich können Sie den Einkaufspass auch direkt in unseren Märkten oder bei den mobilen Verkaufshaltestellen beantragen.
→ ZUM FORMULARANTRAG

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN SOOGUT EINKAUFSPASS
Wer darf einkaufen?
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Einpersonenhaushalte: Netto-Einkommen
bis € 1.661,00,-
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Zweipersonenhaushalte: Netto-Einkommen
bis € 2.492,00,-
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Für jede weitere erwachsene Person im
Haushalt und Kinder über 14 Jahre:
plus € 831,00,-
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Für jedes Kinder unter 14 Jahre im
Haushalt: plus € 498,00,-
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Menschen, die Zivil- oder Präsenzdienst
oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten,
Studierende, Schüler:innen und Lehrlinge
(mit gültigem Ausweis) können auch
ohne Einkaufspass für den Eigenbedarf
einkaufen.
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Familienbeihilfe, Pflegegeld und Alimente
werden zum Einkommen nicht
hinzugerechnet.
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Wir berücksichtigen besondere Belastungen,
wie Schuldentilgungen oder Zahlungen
von Alimenten. Ein entsprechender
Nachweis ist erforderlich.
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Personen in akuten finanziellen Notlagen.