KUND:INNEN INFO

Wer darf einkaufen?

Voraussetzungen für den soogut Einkaufspass

Menschen, deren monatliches Haushaltsbudget an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, dürfen mit einem Einkaufspass in den Sozialmärkten einkaufen. Dieser ist höchstens ein Jahr gültig (ausgenommen sind Mindestpensionist:innen) und wird kostenlos in den Märkten ausgestellt.

Was brauche ich?

Notwendige Unterlagen für den soogut Einkaufspass

Folgende Nachweise sind zur Einkaufspass-Ausstellung in den Märkten im Original oder in Kopie mitzubringen.

UNTERLAGEN
  • Einkommensnachweis aller Personen, die im Haushalt leben
    (Lohn- oder AMS-Bestätigung, Pensions- oder Mindestsicherungsbescheid)
  • aktueller Meldenachweis (Angabe aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben)
    MELDENACHWEIS DOWNLOAD
    (Dieser liegt auch in allen Märkten zum Ausfüllen auf.)
  • Lichtbildausweis

Einkaufspassantrag

Nur vollständig ausgefüllt Formulare werden bearbeitet.

Selbstverständlich können Sie den Einkaufspass auch direkt in unseren Märkten oder bei den mobilen Verkaufshaltestellen beantragen.

→ ZUM FORMULARANTRAG
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN SOOGUT EINKAUFSPASS

Wer darf einkaufen?

  • Einpersonenhaushalte: Netto-Einkommen bis € 1.661,00,-
  • Zweipersonenhaushalte: Netto-Einkommen bis € 2.492,00,-
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt und Kinder über 14 Jahre: plus € 831,00,-
  • Für jedes Kinder unter 14 Jahre im Haushalt: plus € 498,00,-
  • Menschen, die Zivil- oder Präsenzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Studierende, Schüler:innen und Lehrlinge (mit gültigem Ausweis) können auch ohne Einkaufspass für den Eigenbedarf einkaufen.
  • Familienbeihilfe, Pflegegeld und Alimente werden zum Einkommen nicht hinzugerechnet.
  • Wir berücksichtigen besondere Belastungen, wie Schuldentilgungen oder Zahlungen von Alimenten. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
  • Personen in akuten finanziellen Notlagen.